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BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.03.1963 - 70 VIII 62
- BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
Vordienstzeiten
Auszug aus BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63
Dieser schon vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 284 ff.) vertretenen Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337 [348]) als grundgesetzmäßig anerkannt hat, schließt der erkennende Senat sich an. - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63
Der Kläger meint - vermutlich in Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (BVerfGE 11, 203 ff.) -, bei der Regelung der Versorgungsbezüge der Beamten sei den Grundsätzen Rechnung zu tragen, die hergebrachtermaßen für die Bemessung dieser Bezüge maßgebend sind, und zu diesen Grundsätzen gehöre der der Angemessenheit der Versorgung und auch der weitere Grundsatz, daß nur die auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Amtes errechneten Versorgungsbezüge angemessen seien. - BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
Auszug aus BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63
Dieser schon vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 284 ff.) vertretenen Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337 [348]) als grundgesetzmäßig anerkannt hat, schließt der erkennende Senat sich an. - BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlagen des Ruhegehaltes von …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63
In den Gründen desUrteils vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 - heißt es hierzu:.
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
So schließt die in § 118 Abs. 1 Satz 3 BBG enthaltene Regelung des Mindest-Ruhegehalts ("Mindestens werden 65 vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 1 gewährt") z.B. nicht eine Kürzung des Mindest-Ruhegehalts durch Anrechnung von Renten aus der Sozialversicherung aus, sofern nur der Gesamtbetrag von Rente und verbleibendem Ruhegehalt den Betrag des Mindest-Ruhegehalts nicht unterschreitet (vgl. BVerwGE 21, 135 [137] und 233 [235]; ebenso Urteil vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 58.63 -). - BVerwG, 03.09.1970 - II C 35.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
So schließt die in § 118 Abs. 1 Satz 3 BBG enthaltene Regelung des Mindest-Ruhegehalts ("Mindestens werden 65 vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 1 gewährt") z.B. nicht eine Kürzung des Mindest-Ruhegehalts durch Anrechnung von Renten aus der Sozialversicherung aus, sofern nur der Gesamtbetrag von Rente und verbleibendem Ruhegehalt den Betrag des Mindest-Ruhegehalts nicht unterschreitet (vgl. BVerwGE 21, 135 [137] und 233 [235]; ebenso Urteil vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 58.63 -).